Ab dem 08.06.2026 können Sie in Nachlassangelegenheiten ausschließlich einen Online-Termin buchen. In unserer Terminbuchung bieten wir sowohl Erbausschlagung als auch Testamentsrückgaben an. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie Ihre Daten und Unterlagen vollständig bereit halten um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren und Ihnen unnötige Wege zu ersparen.
Terminanträge
- Anträge für Testamentseröffnungen und Testamentshinterlegungen können schriftlich gestellt werden.
- Termine zur Beurkundung von Ausschlagungserklärungen sowie für Testamentsrückgaben können über die Online-Terminbuchung gebucht werden.
- Für einen Termin zur Beurkundung eines Erbscheinsantrages füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und senden dieses per E-Mail an das Nachlassgericht des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn. Eine Mitarbeiterin des Nachlassgerichts wird Ihnen sodann zeitnah den nächstmöglichen Termin mitteilen.
Der Abschluss eines Termins mittels Online-Terminbuchung hemmt keine Fristen!!!
Sofern online keine Terminbuchung innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist verfügbar ist, wenden Sie sich bitte telefonisch an ein Notariat.
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder in dessen Bezirk Sie selbst Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bitte beachten Sie, dass es in Duisburg drei eigenständige Gerichte gibt. Aus diesem Grund können auch das Amtsgericht Duisburg, als auch das Amtsgericht Duisburg-Ruhort zuständig sein. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie vorab im Orts- und Gerichtsverzeichnis
der Justiz NRW prüfen wer zuständig.
Wollen Sie eine Ihnen angefallene Erbschaft ausschlagen, müssen Sie die Ausschlagung binnen sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie von dem Anfall der Erbschaft und dem Grund Ihrer Berufung zum Erben Kenntnis erlangen. Sie müssen die Ausschlagung persönlich zur Niederschrift des Nachlassgerichts (Amtsgericht) erklären oder durch einen Notar öffentlich beglaubigen lassen. Ein einfaches Schreiben reicht nicht aus.
Sollten Sie die Ausschlagung auch für ein minderjähriges Kind abgeben wollen, wird darauf hingewiesen, dass bei gemeinsamen Sorgerecht die Erklärung von beiden Sorgeberechtigten abzugeben ist. Bitte tragen Sie in diesem Fall Vorname, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kindes und des weiteren Sorgeberechtigten in das Bemerkungsfeld (bei der Abfrage Ihrer Daten) ein.
Wir bitten Sie mit maximal 4 Personen zu dem Termin zu erscheinen.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen über unsere Nachlassabteilung.
Zur Vorbereitung auf Antrag eines Erbscheinstermin gehört auch das folgende Dokument: Fragebogen zur Beantragung eines Erbscheins. Füllen Sie dieses Dokument vollständig aus und senden Sie uns dieses per E-Mail zurück.
E-Mail-Adresse Nachlassgericht: nachlasssachen@ag-duisburg-hamborn.nrw.de
