Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten.

Ein weiterer Zweig der Justiz sind die Gerichtsvollzieher, Schiedspersonen und der Ambulante Sozialer Dienst .

Wobei letzterer Zweig dem Landgericht Duisburg untersteht. Für nähere Information über den Ambulanten Sozialen Dienst und dessen Tätigkeit werden Sie beim Anklicken des folgenden Links auf die Internetseite des Landgerichts Duisburg weitergeleitet: Ambulanter Sozialer Dienst externer Link, öffnet neues Browserfenster