Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn gehört dem Landgerichtsbezirk Duisburg und dem Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf
an und ist zuständig für zwei Stadtbezirke der Kreisfreien Stadt Duisburg.
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Hamborn
mit den Stadtteilen Röttgersbach, Marxloh, Obermarxloh, Neumühl und Alt-Hamborn
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Walsum
mit den Stadtteilen Alt-Walsum, Overbruch, Vierlinden, Aldenrade, Wehofen und Fahrn
Sollten Sie weitere Information über die Kreisfreie Stadt Duisburg und deren Stadtbezirke benötigen, besuchen Sie die Internetseite der Stadt Duisburg .
Wenn Sie wissen möchten, welches Gericht für Sie zuständig ist, können Sie dies über die Adressdatenbank herausfinden.