Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.
Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.
Geschäftsjahr 2024
Archiv
Die Geschäftsverteilungspläne und Änderungsbeschlüsse der letzten fünf Jahre (2019 - 2023) sind im Archiv eingestellt.