In Nachlassangelegenheiten können Erklärungen, z.B. Erbscheinsanträge oder Erbausschlagungen, nur nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen werden. Diesem Termin ist regelmäßig ein Telefontermin mit der zuständigen Rechtspflegerin vorgeschaltet, um den Sachverhalt abzuklären und u.a. festzustellen, welche Unterlagen dem Nachlassgericht vorzulegen sind.

Dieser Telefontermin kann über die Online-Terminbuchung - Dienstleistung "Telefontermin Nachlassangelegenheiten" vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Telefontermins nicht einen Fristablauf hemmt.

Weitere Informationen, insbesondere zur Erreichbarkeit der Nachlassabteilung per Telefon oder per E-Mail, finden Sie im Abschnitt "Informationen des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn" auf der Seite Nachlasssachen.