Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn nimmt Erklärungen in Nachlassangelegenheiten (Erbscheinsantrag, Erbausschlagung etc.) nur nach vorheriger Terminabsprache auf. Einen Termin können Sie während der Sprechzeiten des Gerichts unter 0203 54404346 und 0203 54404345 vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der angespannten Personalsituation nicht immer möglich ist, Ihren Anruf direkt entgegenzunehmen. In diesem Fall haben Sie aber die Möglichkeit, uns eine E-Mail mit Ihrem Wunsch zu senden. Bitte teilen Sie uns in dieser Mail unbedingt Folgendes mit:

  • Ihr Anliegen (Erbscheinsantrag, Erbausschlagung, sonstige Fragen)
  • Vor- und Nachname der/des Verstorbenen
  • Zeitpunkt des Todes
  • letzte Wohnanschrift der/des Verstorbenen
  • Ihren Vor- und Nachnamen
  • Ihr Verwandschaftsverhältnis zu der/dem Verstorbenen
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind

Wir sind bemüht, uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, um einen passenden Termin zu finden.

In den Fällen, in denen Sie das Erbe ausschlagen wollen und die Sechswochenfrist zur Ausschlagung bereits läuft, haben Sie auch die Möglichkeit, eine entsprechende Eklärung vor einer Notarin/einem Notar abzugeben. Die hierfür anfallenden Kosten entsprechen den Gerichtsgebühren (mit Ausnahme der gesetzlichen Umsatzsteuer). 
 
Eine Erbausschlagung kann gemäß § 343 FamFG sowohl vor dem (Nachlass-)Gericht , in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz der/des Verstorbenen lag, als auch gemäß § 344 Absatz 7 FamFG vor dem (Wohnort-)Gericht, in dessen Bezirk die/der Erklärende wohnt, abgegeben werden.

 

Die nachfolgende Mailadresse ist ausschließlich für die Vereinbarung eines Termins mit der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn bestimmt.  Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse die Hinweise zum Mailverkehr in Rechtssachen.

Ich habe die Hinweise gelesen und möchte nun eine E-Mail senden an:
Nachlasssachen@ag-duisburg-hamborn.nrw.deE-Mail senden

Das Ausfüllen und Einreichen der vom Gericht nachfolgend bereit gestellten Formulare ersetzt nicht die persönliche Vorsprache und Antragstellung.