Zuständigkeiten

Sitz des Gerichts ist Duisburg-Hamborn in Nordrhein-Westfalen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadtbezirke Duisburg-Walsum mit den Stadtteilen Vierlinden, Overbruch, Alt-Walsum, Aldenrade, Wehofen, Fahrn sowie Duisburg-Hamborn mit den Stadtteilen Röttgersbach, Marxloh, Obermarxloh, Neumühl, Alt-Hamborn in der kreisfreien Stadt Duisburg.

Kurze Historie

Das Amtsgericht Hamborn wurde durch ein preußisches Gesetz vom 18. Dezember 1920 zum 1. November 1921 für die damals noch selbständige Stadt Hamborn errichtet. Mit der Eingliederung der Stadt nach Duisburg 1929 änderte sich der Name in Amtsgericht Duisburg-Hamborn.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Duisburg-Hamborn ist das Landgericht Duisburg übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Weitere Informationen zum Gebäude

Das Gericht ist barrierefrei zugänglich. Nähere Information entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Barrierefreiheit.

Aus organisatorischen Gründen besitzt das Gericht keine eigene Kantine mehr, umliegende Angebote sind außerhalb des Gerichtes vorhanden.

Sollten Sie die Zeit noch kennen, in der noch auf den Fluren Aschenbecher standen, muss ich Sie heute enttäuschen, im gesamten Gebäude herrscht striktes  Rauchverbot; dies gilt auch für elektroisch betriebene Zigaretten, sogenannte Vapes.