Die Betreuungsabteilung im Amtsgericht ist zuständig für die Bestellung und Überprüfung von Betreuerinnen und Betreuern.

Rechtliche Betreuung

Für eine erwachsene Person, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, kann das Gericht eine Betreuerin bzw. einen Betreuer bestellen. Das Gericht versucht dabei vorrangig, ehrenamtliche Betreuer (z.B. Ehepartner oder volljährige Verwandte) auszuwählen. Ist dies nicht möglich, setzt das Gericht eine Berufsbetreuerin oder einen Berufsbetreuer ein. Die- oder derjenige kann in genau bestimmten Bereichen, den sogenannten Aufgabenkreisen, für die betroffene Person handeln. Aufgabenkreise sind beispielsweise Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten oder die Gesundheitssorge. Dabei sind die Wünsche der betroffenen Person zu beachten.

Grundsätzlich gilt: Eine Betreuung wird nur eingerichtet, soweit dies erforderlich ist. Eine Betreuung ist beispielsweise dann nicht erforderlich, wenn es eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten gibt, die/der die betroffene Person rechtsgeschäftlich vertreten kann. Dies kann durch eine Vorsorgevollmacht geschehen. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, wird eine Betreuerin oder ein Betreuer nur für die Aufgabenkreise bestellt, in denen die betroffene Person ihre Angelegenheiten nicht selber regeln kann. Und schließlich darf eine Betreuerin bzw. ein Betreuer nur solange bestellt werden, wie die oder der Betroffene eine Betreuung benötigt.

Gerichtliches Verfahren

Für die Bestellung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers ist das Betreuungsgericht zuständig. Die betroffene Person kann selbst einen entsprechenden Antrag stellen. Auch Dritte, zum Beispiel Familienangehörige, Nachbarn oder Bekannte können die Bestellung anregen. Das Gericht prüft dann, ob eine Betreuung erforderlich ist. Wenn ja, erlässt es einen Beschluss, in dem unter anderem steht, auf welche Aufgabenkreise sich die Betreuung bezieht und wer die Betreuerin oder der Betreuer ist.

Weitere Informationen

Das  Amtsgericht Duisburg- Hamborn händigt lediglich die Broschüren bzw. Formulare für die Vorsorgevollmachten aus. Eine Hinterlegung der Vorsorgevollmacht beim Amtsgericht Duisburg- Hamborn findet jedoch nicht statt.

Kostenloses Angebot des Betreuungsvereins der Diakonie für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

diakonie

Der Betreuungsverein der Diakonie im Kirchenkreis Moers e. V. - Zweigstelle Duisburg-Rheinhausen Link öffnet ein neues Fenster - unterstützt und berät ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Stadtgebiet Duisburg. Sofern für Ihre Angehörige oder Ihren Angehörigen ein Betreuungsverfahren bei dem Amtsgericht Duisburg-Hamborn besteht und Sie als ehrenamtliche Betreuerin bzw. ehrenamtlicher Betreuer bestellt wurden, haben Sie ab sofort die Möglichkeit, sich in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn beraten zu lassen. Hierfür stehen im Jahr 2024 sechs Termine zur Verfügung.

Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 05.03.2024 in der Zeit vom 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr auf Raum 105. Die weiteren Termine werden jeweils im Anschluss bekanntgegeben.

Eine individuelle Terminvereinbarung ist zwingend im Vorfeld mit Frau Diplom-Sozialarbeiterin Sabine Nisbach, Mühlenstraße 20, 47441 Moers, unter

zu treffen.

Dieses Angebot ist für ehrenamtliche Betreuer*innen kostenlos.

 

Sie können sich vorstellen, als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer - auch für Nichtangehörige - tätig zu werden? Der Betreuungsverein der Diakonie im Kirchenkreis Moers e. V. sucht Ehrenamtliche, die …

… sich engagieren und gerne die Interessen von Anderen wahrnehmen wollen.

… Neues kennenlernen wollen.

… sich auf Andere einlassen wollen.

… sich Zeit für Andere nehmen wollen.

Der Betreuungsverein führt Sie in die Aufgaben Ihres Ehrenamtes als Betreuerin oder Betreuer ein, bildet Sie regelmäßig fort, berät und begleitet Sie. Hierfür wird eine sogenannte Kooperationsvereinbarung getroffen. Zudem besteht eine Haftpflichtversicherung. Auch dies ist ein kostenloses Angebot, über das Sie sich gerne näher bei dem Betreuungsverein der Diakonie im Kirchenkreis Moers e. V. informieren können.