In Nachlassangelegenheiten können Erklärungen, z.B. Erbscheinsanträge oder Erbausschlagungen, nur nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen werden. Diesem Termin ist regelmäßig ein Telefontermin mit der zuständigen Rechtspflegerin vorgeschaltet, um den Sachverhalt abzuklären und u.a. festzustellen, welche Unterlagen dem Nachlassgericht vorzulegen sind.
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Telefontermins nicht einen Fristablauf hemmt.
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