Öffnungszeiten

Das Amtsgericht ist montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Sofern eine Sitzung, bei der die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen ist, über diesen Zeitpunkt hinaus andauert, ist das Gericht bis zum Ende der Sitzung geöffnet. 

Sprechzeiten

Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn hat Sprechzeiten eingerichtet:

  • Montag - Freitag               08:00 - 12:00 Uhr
  • zusätzlich am Dienstag    13:30 - 15:00 Uhr

Die Bediensteten des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn haben Gleitzeit. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass außerhalb der vorgenannten Zeiten keine Anträge oder Erklärungen abgegeben werden können.

Erklärungen in Nachlassangelegenheiten,  z.B. Erbscheinsanträge oder Erbausschlagungen, können nur nach vorheriger Terminabsprache (0203/54404 - 346 oder 0203/54404 - 345)  aufgenommen werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Hinweise.

Auch für die Erklärung über den Kirchenaustritt benötigen Sie eine Termin, den Sie vorab über die Terminbuchung online vereinbaren können.

Bearbeitung dringender und unaufschiebbarer Angelegenheiten

Während der regulären Öffnungszeiten, aber außerhalb der Sprechzeiten, können nur unaufschiebbare Angelegenheiten, die nicht bis zum nächsten Tag warten können, wie z.B. einstweilige Verfügungen oder die Hinterlegung einer Kaution, bearbeitet werden. 

Für die  Erledigung unaufschiebbarer richterlicher Rechtshandlungen außerhalb der regulären Dienststunden des Gerichts (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr) ist bei dem Amtsgericht Duisburg ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die Amtsgerichte Duisburg, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Ruhrort und Mülheim an der Ruhr (Verbundbezirk Süd) eingerichtet.

Den richterlichen Eil- und Bereitschaftsdienst betreffende Anträge und Eingaben können ausschließlich bei dem Amtsgericht Duisburg Externer Link, öffnet ein neues Fenster während der folgenden Sprechzeiten eingereicht werden:

Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen von 10.00 - 12:00 Uhr

Eingang (Klingel) an der Hofseite über Landgerichtsstraße.

Personen- und Gepäckkontrolle beim Amtsgericht Duisburg-Hamborn

Beim Amtsgericht Duisburg-Hamborn findet eine Zugangskontrolle statt. Alle Besucher sowie mitgeführtes Gepäck werden einer Kontrolle auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, spitze Nagelfeilen, Pfefferspray) unterzogen. Mit solchen Gegenständen dürfen Sie das Gericht nicht betreten; das Gericht kann solche Gegenstände auch nicht vorübergehend für Sie aufbewahren. Lassen Sie deshalb bitte gefährliche Gegenstände zu Hause, wenn Sie das Gericht besuchen.

Durch die Kontrollen kann es zu Wartezeiten beim Betreten des Gebäudes kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz eventueller Verzögerungen bei der Eingangskontrolle die anstehenden Gerichtstermine pünktlich wahrnehmen können.

Bitte bedenken Sie, dass die Kontrollen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

Nichtraucherschutz

Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts herrscht Rauchverbot.