In Nachlassangelegenheiten können Erklärungen, z.B. Erbscheinsanträge oder Erbausschlagungen, nur nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen werden. Weitere Informationen, insbesondere zur Erreichbarkeit der Nachlassabteilung per Telefon oder per E-Mail, finden Sie im Abschnitt "Informationen des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn" auf der Seite Nachlasssachen.