Sie haben einen Streit und jeder ist im Recht. Wenn Sie das Problem kennen gibt es auch eine andere Möglichlichkeit, als direkt seinen Anwalt zu kontaktieren und vor den Richter zu ziehen.

Die Streitschlichtung ist probates Mittel um solche Probleme zu vermeiden. Die Streitschlichtung übernimmt eine Schiedsperson.

Schiedspersonen für Duisburg-Hamborn

Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und
Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Schiedsperson:
-- nicht besetzt--
Bezirk 33
Duisburg-Walsum-Wehofen
1.Vertretung:
Bartl, Klaus-Peter
Am Driesenbusch 22
47179 Duisburg
Tel.-Nr.: 0203 29642754
E-Mail: klauspbartl@gmail.com
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Sänger, ThomasHerzogstr. 7
47178 Duisburg
Tel.-Nr.: 0203 477527
E-Mail: Thomas.saenger@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Bezirk 39
Duisburg-Fahrn
Weitere anerkannte Gütestellen für Duisburg-Hamborn
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Burgplatz 19, 47051 Duisburg
Tel.-Nr.: 0203 283-0 , Telefax: 0203 283-4395
E-Mail: info@stadt-duisburg.de

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