InhaltGeschäftsverteilungGeschäftsverteilung im richterlichen Dienst
Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums. Geschäftsverteilungsplan und Präsidiumsbeschlüsse
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© Der Direktor des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn, 2012