Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn gehört dem Landgerichtsbezirk Duisburg Neues Fenster und dem Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf Neues Fenster an und ist zuständig für zwei Stadtbezirke der Kreisfreien Stadt Duisburg.

  • Hamborn

    mit den Stadtteilen Röttgersbach, Marxloh, Obermarxloh, Neumühl und Alt-Hamborn

  • Walsum

    mit den Stadtteilen Alt-Walsum, Overbruch, Vierlinden, Aldenrade, Wehofen und Fahrn

Sollten Sie weitere Information über die Kreisfreie Stadt Duisburg und deren Stadtbezirke benötigen, besuchen Sie die Internetseite der Stadt Duisburg Neues Fenster.

Wenn Sie wissen möchten, welches Gericht für Sie zuständig ist, können Sie dies über die Adressdatenbank Link öffnet in neuem Fenster herausfinden.